Versicherungspflicht und Befreiung für Grenzgänger in der Schweiz
In der Schweiz besteht gemäß dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine obligatorische Krankenpflegeversicherung für Arbeitnehmer. Es ist daher erforderlich, zumindest eine Grundversicherung abzuschließen, die grundlegende Leistungen abdeckt.
Anders als in Deutschland wird die Versicherungspflicht nicht automatisch über den Arbeitgeber geregelt. Grenzgänger müssen sich selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern.
Innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Beschäftigung haben Grenzgänger die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen. Dafür ist ein Nachweis über einen gleichwertigen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz erforderlich, der mindestens den Leistungen der Grundversicherung des KVG entspricht und sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gültig ist.
Sie können sich in 2 von 3 möglichen Varianten von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen.
Diese Optionen sind:
• Gesetzliche Krankenkasse in Deutschland
• Private Krankenversicherung in Deutschland
Wir unterstützen Sie gerne bei der schriftlichen Beantragung der Befreiung von der Versicherungspflicht beim zuständigen Schweizer Kanton.